Die Zahl der Covid-19-Fälle ist in Saskatchewan gestiegen. Wir haben uns über den Sommer verbessert, aber unsere Zahlen sind wieder gestiegen. Hier ist das Update zu den Einschränkungen in Saskatoon. Von Stornierungen über Schließungen bis hin zu potenziellen Engpässen wird sich Family Fun Saskatoon bemühen, über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben, die Ihre Familie in Bezug auf Coronavirus in Saskatoon betreffen. Ab dem 5. Februar 2021 sollten Familien Folgendes beachten:

Coronavirus in Saskatoon: Dinge, die Ihre Familie wissen muss

Stornierungen + Schließungen

Besuche in Krankenhäusern und Langzeitpflegeeinrichtungen sind nur auf unbedingt notwendige Besucher beschränkt.

Die Standorte der Saskatoon Public Library sind geöffnet, um Bücher auszuleihen und zu durchsuchen, aber bestimmte Aktivitäten und Räume sind bis auf weiteres geschlossen.

Veranstaltungen des Saskatoon Symphony Orchestra werden verschoben.

Michaels hat alle Crafting-Events im Geschäft bis auf weiteres abgesagt, einschließlich Michaels Kids Club.

Movies for Mommies-Veranstaltungen werden abgesagt.

Die Saskatoon Public Schools sollen vorerst geöffnet bleiben, haben jedoch Massenversammlungen, Exkursionen, Redner und Tage der offenen Tür abgesagt. Elterngespräche finden telefonisch statt.

Die katholischen Schulen in Greater Saskatoon sollen geöffnet bleiben, haben jedoch Massenversammlungen, Exkursionen, Redner und Tage der offenen Tür abgesagt. Elterngespräche finden telefonisch statt.

Alle Spiele der National Lacrosse League, einschließlich unseres eigenen Saskatchewan Rush, wurden ABGESAGT.

KOSTENLOSE Home Depot-Workshops werden abgesagt.

Allgemeine Informationen zu COVID-19

Personen mit Fieber und Husten werden ermutigt, Healthline 811 anzurufen, auch wenn die Symptome mild sind.

Ab Donnerstag, dem 19. November, gilt in der gesamten Provinz eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen.

Von nicht wesentlichen Reisen wird abgeraten.

Eltern sollten Kinder über soziale Distanzierung aufklären. Keine Umarmungen, kein Händeschütteln, keine Küsse, kein Teilen von Speisen/Getränken.

Eltern sollten Kinder an das richtige Händewaschen mit Wasser und Seife erinnern und sich die Hände so lange schrubben, wie es dauert, um Happy Birthday zu singen. Husten sollte in den Ärmel oder Ellbogen gerichtet werden.

Der Besuch älterer Großeltern im Krankheitsfall wird nicht empfohlen.

Öffentliche und private Versammlungen im Freien sind bis zu 10 Personen gestattet. Die anwesenden Personen müssen sicherstellen, dass zwischen den Haushalten ein physischer Abstand von mindestens 2 Metern eingehalten wird.

Alle Personen, bei denen von einem medizinischen Gesundheitsbeauftragten festgestellt wurde, dass sie an einer neuartigen Coronavirus-Krankheit (COVID-19) leiden, müssen sich unverzüglich in obligatorische Selbstisolation begeben, bis ein medizinischer Gesundheitsbeauftragte feststellt, dass sie keine Gefahr für die öffentliche Gesundheit mehr darstellen.

Alle Personen, die von einem medizinischen Gesundheitsbeauftragten als enger Kontakt einer Person oder Personen mit COVID-19 identifiziert wurden, müssen sich für 14 Tage ab dem Datum der letzten COVID-19-Exposition in obligatorische Selbstisolation begeben.

Private Versammlungen in Innenräumen in Privatwohnungen oder Nebengebäuden, die mit Privatwohnungen verbunden sind, sind auf Personen beschränkt, die normalerweise in der Privatwohnung wohnen, außer unter den folgenden Umständen:
(i) Eine Person, die allein lebt, kann einen anderen Haushalt auswählen, mit dem sie sich für die Dauer dieser Anordnung verbinden möchte. Diese Person darf die Privatwohnung des anderen Haushalts besuchen, sofern nicht mehr als 4 Personen gewöhnlich in dieser Privatwohnung wohnen. Die Person und die Haushaltsmitglieder dürfen sich für die Dauer der Bestellung nicht ändern. Zur Klarstellung: Eine allein lebende Person darf nicht mehrere Haushalte besuchen oder aufnehmen, und Haushalte dürfen nicht mehrere allein lebende Personen besuchen oder aufnehmen. Zu allen Zeiten dürfen nicht mehr als 5 Personen in der Versammlung sein.
(ii) Personen, die die Eltern oder Erziehungsberechtigten von Kindern unter 18 Jahren sind, die die Kinder gemeinsam erziehen oder die aufgrund eines Gerichtsbeschlusses, einer Sorgerechts- und Umgangsvereinbarung oder einer anderen Form der Vereinbarung Sorgerechts- oder Umgangsrechte haben, sind zulässig die gemeinsame Erziehung fortzusetzen und die Bedingungen solcher Anordnungen oder Vereinbarungen weiterhin zu befolgen; und
(iii) Pflegekräfte, Hilfspersonal und Handwerker sind zulässig und werden bei der Bestimmung der Personenzahl in einer Privatwohnung nicht berücksichtigt.

Für weitere Informationen besuchen Sie: saskatchewan.ca/coronavirus

Bleib dran! Wir werden uns bemühen, Sie und Ihre Familie über diese Situation auf dem Laufenden zu halten.